Wer benötigt eine beihilfenkonforme Krankenversicherung?

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte konzipiert worden, die privat krankenversichert sind. Es handelt sich um eine Versicherung, die den Prozentsatz, der durch den Beihilfebemessungssatz nicht abgedeckt ist, exakt durch einen Krankenversicherungsschutz ergänzt. Die Pflicht zum Abschluss dieses Versicherungsschutzes ergibt sich aus der seit dem 01.01.2009 generell bestehenden Pflicht, eine Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen.
Vor allem ist eine solche Versicherung daher für Beamte interessant, die sich privat versichern müssen. Für Beamte gibt es keine Pflicht, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden zu müssen. Am Anfang der Beamtenausbildung sollte daher die Krankenversicherung und etwaige Zusatzversicherung gut ausgewählt werden. Gezahlt werden müssen die Beiträge dafür während der gesamten Beamtenlaufbahn. Informieren Sie sich immer über Beamtenversicherungen.

Leistungen der beihilfenkonformen Krankenversicherung

Bei ärztlichen Behandlungen wird ein Teil der Kosten auf Grundlage eines persönlichen Bemessungssatzes erstattet. Diese Beihilfeleistungen gelten für Geburts-, Kranken- Pflege- oder Todesfällen. Mit dem ersten Beihilfeantrag sollte unbedingt ein bestehender Krankenversicherungsschutz angezeigt werden. Beihilfeberechtigt ist dabei nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die berücksichtigskeitsfähigen Familienangehörigen. Dies sind vor allem kindergeldberechtigte Kinder sowie die Ehepartner des Versicherungsnehmers. Der Ehegatte darf dabei nicht über eigenes Einkommen in landesrechtlich unterschiedlichen Höhen verfügen. In Nordrhein-Westfalen sind es beispielsweise 18.000 € jährlich.

Leistungen des Dienstherrn

Der Dienstherr gewährt den Beamten und Beamtinnen eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall. Diese beträgt 50 % für den Beamten, bei Ehepartnern 70 % und bei Kindern sogar 80 %. Eine private Restkostversicherung zur Aufstock auf 100 % ist für Beamte meist unverzichtbar. Dafür ist die beihilfenkonforme Krankenversicherung die gängigste Variante. Es bestünde auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind allerdings deutlich besser. Eine beihilfenkonforme Krankenversicherung berücksichtigt dabei bereits bei Findung der Gebührensätze, dass die Versicherung die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der vom Dienstherrn gewährten Beihilfe tragen muss. Eine beihilfenkonforme Krankenversicherung muss dabei nicht die kompletten Leistungen übernehmen, sondern maximal 50 %.

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