Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Dienstleistungswirtschaft?

Es ist vollbracht. Der Koalitionsvertrag ist fertig verhandelt. Sollten die SPD-Mitglieder nicht ihr Veto einlegen, steht einer Neuauflage der großen Koalition nichts mehr im Wege.

Aus Sicht der Dienstleistungswirtschaft kann die Bewertung des Vertrages nicht positiv ausfallen. Arbeit wird in Zukunft mehr kosten. Das trifft die beschäftigungsintensiven Dienstleister besonders hart. Ursache ist die Umsetzung teurer Wahlversprechen. Die Rechnung wird den Beitragszahlern präsentiert. Das gilt insbesondere für die geplanten Leistungsausweitungen in der Rentenversicherung. Sinnvoller wäre es gewesen, sich auf die Verbesserungen bei der Pflege zu beschränken. Das hier Handlungsbedarf besteht, ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels unstrittig.

Hinzu kommt, dass auch der allgemeine Mindestlohn Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen wird. Wer bereits heute nur schwer auf dem ersten Arbeitsmarkt unterkommt, wird in Zukunft eine noch höhere Hürde überspringen müssen. Auch wenn es eine Binsenweisheit ist, Arbeit wird von Unternehmen nur nachgefragt, wenn mit dieser Arbeit auch Gewinne erwirtschaftet werden können. Darum bilden sich die Löhne am Markt oder werden von den Tarifparteien ausgehandelt. Wenn der Staat Löhne festlegt, stellt er diese Logik von den Füssen auf den Kopf.

Einen Aspekt, den wir ausdrücklich begrüßen, ist der Verzicht auf Steuererhöhungen. Angesichts sprudelnder Steuereinnahmen passen noch höhere Steuern nicht in unsere Zeit. Da die meisten Dienstleistungsunternehmen Personengesellschaften sind, steht die Einkommensteuer im Mittelpunkt des Interesses. Wir berühren bereits heute beim Spitzensteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer die 50-Prozent-Grenze. Noch höhere Belastungen würden die Wirtschaftlichkeit vieler Unternehmen grundsätzlich in Frage stellen.

Michael H. Heinz
Präsident des BDWi

Koalitionsvertag: Wo werden Pflöcke eingeschlagen?

Ob die große Koalition ihre Spuren in den Geschichtsbüchern hinterlassen wird, ist unklar. Abgerechnet wird zum Schluss.

Entscheidend wird sein, ob es gelingt, die Schuldenkrise in Europa unter Kontrolle zu halten und die Kosten der Energiewende nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Für die Dienstleistungswirtschaft steht der Arbeitsmarkt im Zentrum des Interesses. Die Lohnnebenkosten dürfen nicht noch weiter ansteigen und den vollmundigen Ankündigungen zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung müssen auch Taten folgen. Nur dann wird es gelingen, den Fachkräftemangel zu entschärfen. Alles in allem sind zahlreiche Baustellen zu bearbeiten. Das gilt auch für die Vereinfachung des Steuerrechts. Hier soll allerdings nichts passieren.

Bürokratieabbau

Trotz aller Unkenrufe war der Bürokratieabbau in den letzten beiden Legislaturperioden ein Erfolg. Insbesondere hat sich der Normenkontrollrat bewährt. Umso bedauerlicher ist es, dass im Koalitionsvertrag auf verbindliche Zielvorgaben für diese Legislatur verzichtet wird. Insbesondere in der öffentlichen Verwaltung muss der Bürokratieabbau vorangetrieben werden, um Einsparpotenziale bei den klammen Kommunen zu heben. Leider weisen Projekte wie die PKW-Maut für Ausländer darauf hin, dass die Kommunen im Gegenteil mit noch mehr Bürokratie überhäuft werden.

Altenpflege

In der Pflege müssen direkte Leistungsverbesserungen Vorrang vor politischen Prestigeprojekten haben. Die Mittel werden benötigt, um das Personal zu entlasten und den Beruf attraktiver zu machen. Die sukzessive Entwertung der Pflegeleistungen durch die Inflation muss abgefedert werden. Außerdem ist es erforderlich, mehr Fachkräfte im In- und Ausland zu gewinnen, um die Betreuung der Pflegebedürftigen personell aufzustocken.
Zeitarbeit
Der vorliegende Koalitionsvertrag folgt in seiner Passage zur Zeitarbeit in vielem dem, was die Sozialpartner durch tarifvertragliche Regelungen für die Branche ohnehin schon erreicht haben.
Das Verbot, Zeitarbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen, ist bereits in den Tarifverträgen der Zeitarbeit zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit und den DGB-Gewerkschaften so festgeschrieben worden. Auch dass Zeitarbeitnehmer und Stammarbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts gleichgestellt werden, haben die Sozialpartner mit ihren Branchenzuschlagstarifverträgen vorweggenommen.

Die vorgesehene gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten ist eine deutliche Einschränkung für die Branche, auch wenn es eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen gibt. Gerade im hochqualifizierten Bereich wie beispielswiese bei Ingenieursdienstleistungen sind Projekte langfristig angesetzt. Auf der anderen Seite brauchen Weiterbildungsmaßnahmen für gering oder gar nicht qualifizierte Zeitarbeitnehmer zeitlichen Spielraum, den ihnen der Gesetzgeber mit einer Höchstüberlassungsdauer nimmt.

Versicherungen

Der Status der Versicherungsvermittlung soll unangetastet bleiben. Das ist ein wichtiges Signal an die Branche und die betroffenen Unternehmer. Eine Stärkung der Honorarberatung, wie sie im Koalitionsvertrag anklingt, ist nicht sinnvoll. Dafür ist die Nachfrage ist viel zu gering.
Für die Gesundheitswirtschaft ist die Ablehnung der Bürgerversicherung ein positives Signal. Eine Bürgerversicherung hätte das Ende der privaten Krankenversicherungen bedeutet. Diese leisten aber seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum hohen Leistungsniveau im Gesundheitssektor.
Die zukünftige Bundesregierung hat sich auch eine bessere Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge auf die Fahne geschrieben. Dieser Ankündigung müssen nun Taten folgen.

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