VPRT-Vorstandsvorsitzender Tobias Schmid: "Eine konvergente Medienwelt braucht eine konvergente Regulierung"

Berlin (ots) – VPRT-Mitgliederversammlung diskutiert Regulierungsperspektiven für Rundfunk, Plattformen und Netze

Im Rahmen der gestrigen Mitgliederversammlung des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) in Berlin diskutierte der neu gewählte Vorstandsvorsitzende des VPRT, Dr. Tobias Schmid, mit Vertretern aus Politik, Regulierung, Unternehmen und Verbänden unter dem Motto “Rundfunk in der App-Welt – Lost or Found?” über Regulierungsperspektiven für Rundfunk, Plattformen und Netze in einer zunehmend konvergenten Angebotswelt.

Dr. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), betonte in seiner Einführung: “Die Navigation im Internet und damit auch über Apps unterscheidet sich grundlegend von der bisherigen geschlossenen Welt des Rundfunks. Geräte wie Netze teilt der Rundfunk mit anderen Medieninhalten und Anwendungen.” Hege stellte zur Diskussion, ob die bisherige europäische Trennung von linearer und nicht-linearer Verbreitung und die daraus abgeleitete Sonderstellung des Rundfunks aufrecht erhalten werden könne. Zudem spreche Einiges dafür, dass auch Herstellerportale unter die Plattformregulierung fallen sollten. Letztlich unterstützten die Medienanstalten das Prinzip der Netzneutralität.

Dr. Tobias Schmid sagte: “Eine konvergente Medienwelt braucht eine konvergente Regulierung. Mit der zunehmenden Verbreitung von EPGs, Navigatoren und App-Portalen können auch Endgerätehersteller und Plattformen zu neuen Gatekeepern beim Zugang zu Inhalten werden. Die Politik muss entscheiden, ob dem Rundfunk mit seinem gesellschaftlichen Auftrag und der damit einhergehenden besonders strikten Regulierung weiterhin eine Sonderstellung beigemessen wird. In der Folge müssen entweder die Wettbewerbsbedingungen zu anderen Angeboten im Sinne eines Level-Playing-Fields angepasst oder die Vielfaltsregulierung neu ausgerichtet werden, um den Rundfunkangeboten Zugang und Auffindbarkeit zu sichern.”

Martin Stadelmeier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, sah seitens der Medienpolitik nur partiellen Nachsteuerungs- und Regulierungsbedarf, etwa im Bereich der elektronischen Programmführer und Listung. Eine Regulierung, die sich nur auf die Lizenzierung von Angeboten beschränke, sei in der konvergenten Welt von heute nicht mehr tauglich. Die Forderung der privaten Rundfunkanbieter nach Flexibilisierung der Werbebestimmungen unterstütze er. Die Länder hätten das Thema der Plattformregulierung neben dem Medienkonzentrationsrecht für das kommende Jahr auf ihre Agenda gesetzt. Daneben werde auch im Rahmen des TKG geprüft, wo es zu möglichen Beeinträchtigungen der Netzneutralität kommen könne.

Dr. André Schneider, Head of Product Strategy, Samsung Electronics GmbH und Leiter der Kommission für Technologie und neue Medien im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI), sowie Patrick Krisam, Senior Expert Politik Regulierung der Deutschen Telekom AG, setzten diesen Einordnungen die Sicht der Endgerätehersteller bzw. der Netz- und Plattformbetreiber entgegen. Nach ihrem Verständnis gebe es auch mangels praktischer Problemfälle keine weitergehende Regulierungsnotwendigkeit. Die Angebote sowohl im App-Bereich als auch auf neuen Plattformen würden zu einer größeren Angebotsvielfalt beitragen. Für jeden Kunden gebe es zudem individuelle Belegungsmöglichkeiten.

Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), ergänzte aus Sicht der medienrechtlich bislang unregulierten Gamesindustrie, dass mit Blick auf die eigenen Angebote vor allem die allgemeinen Grenzen des Wettbewerbsrechts gelten. Die Frage, wer sich wie im Markt durchsetze, werde zudem maßgeblich von dem jeweiligen Marketing der Spieleanbieter bestimmt.

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