Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen Unterstützung für ACTA bröckelt

Polen, die Slowakei, Tschechien und nun auch Lettland: Immer mehr Regierungen distanzieren sich vom Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Ein Überblick über die aktuellen Ereignisse.

Noch am 27. Januar schien der Weg für ACTA frei: Da wurde bekannt, dass 22 EU-Mitgliedsstaaten das “Anti-Counterfeiting Trade Agreement” zum Schutz des geistigen Eigentums bereits unterzeichnet hätten, schon zuvor hatten Australien, Japan, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur und die USA ihre Unterschrift geleistet.

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Tschechische Demonstrantin (Bild vom vergangenen Wochenende): EU-Staaten wenden sich von umstrittenem Abkommen ab.
(© AFP)

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Nicht einmal zwei Wochen später sieht alles ganz anders aus: Mit der Regierung Lettlands hat bereits der vierte EU-Staat angekündigt, das Abkommen vorerst nicht ratifizieren zu wollen. Wirtschaftsminister Daniels Pavluts erklärte, er habe dies aufgrund von Bedenken in Teilen der Bevölkerung und Kritik von Experten entschieden.

Bereits zuvor hatten Polen, die Slowakei und Tschechien die Ratifizierung ausgesetzt. Vor allem in Polen war es zu zahlreichen Demonstrationen gegen den Vertrag gekommen. “Ich war an das Thema im Geiste des 20. Jahrhunderts herangegangen”, erklärte Polens Ministerpräsident Donald Tusk vor wenigen Tagen reumütig seinen Rückzieher und kündigte eine “offene Debatte” zu ACTA an. Zunächst hatte Tusk noch darauf gedrungen, das Abkommen umzusetzen.

Keine verpflichtenden Sanktionen, doch vage Formulierungen

Vor wenigen Tagen hatten sich auch Tschechien und die Slowakei aufgrund des öffentlichen Drucks vom Vertrag distanziert. Das Abkommen soll internationale Standards zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie setzen.

Kritiker bemängeln, dass der Vertrag (hier als pdf) über Jahre hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde und so vage formuliert sei, dass es viele Interpretationen mit potenziell unerwünschten Folgen ermögliche. Ein Beispiel: Der Vertrag fordert “Gefängnis- wie Geldstrafen” gegen Akteure zu verhängen, die Urheberrechtsverletzung im “kommerziellen Maßstab” begehen. Wie dieser Maßstab allerdings definiert ist, steht dort nicht – theoretisch könnten nach der Befürchtung der Kritiker damit sehr aktive Filesharer ins Gefängnis wandern. 

Obwohl verpflichtende Sanktionen wie das Three-Strikes-Law, die Sperrung der Internet-Anschlüsse von Filesharern, aus dem Vertrag entfernt wurden, fürchten Gegner, dass Provider und Internet-Firmen gezwungen sein könnten, der Unterhaltungslobby weiter als bisher bei Maßnahmen gegen Filesharer entgegen zu kommen. Letztlich, so das Argument, würde die Durchsetzung dieser Interessen damit auch über das Gemeinwohl gestellt.

Demonstrationen für Samstag geplant

Die EU-Kommission und auch das Bundesjustizministerium verteidigen die Regelung: ACTA sehe keine Netzsperren vor, es müssten für die Umsetzung laut EU-Handelskommission nicht einmal bestehende EU-Gesetze verändert werden. Laut Bundesjustizministerium ändert der Vertrag nichts an der gängigen Rechtslage in Deutschland.

Inzwischen haben fast zwei Millionen Menschen eine Online-Petition gegen ACTA gezeichnet. Für Samstag (11. Februar) sind in zahlreichen europäischen Städten Demonstrationen gegen das Abkommen zu geplant. Alleine in Deutschland sollen in 54 Orten Protestzüge stattfinden.

Läuft alles nach Plan, wird ACTA am 29. Februar im federführenden Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des EU-Parlaments behandelt. Die Bundesregierung hat die ACTA-Unterzeichnung am 30. November 2011 beschlossen und den Bundestag informiert. Da von dort kein Widerspruch kam und keine Abstimmung vorgesehen ist, könnte Deutschland das Abkommen theoretisch jederzeit unterzeichnen. Bislang ist dies aus formalen Gründen nicht geschehen.


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