Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes:

Verabschiedung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und Sicherung der Finanzierung drängen

In den kommenden Jahrzehnten wird qualifizierte Pflege an Bedeutung gewinnen: Bis zum Jahr 2050 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen auf 4,5 Millionen an (1). Das ist eine Zunahme von 88 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Ein großer Teil dieser Patienten wird hochbetagt sein. Bereits im Zeitraum von 2000 bis 2014 ist der Anteil der über 85-jährigen Patienten in deutschen Krankenhäusern um 60 Prozent gestiegen (2). Daraus ergeben sich vielfältige Herausforderungen, zum Beispiel durch Multimorbidität und demenzielle Erkrankungen. “Der Pflegeberuf muss sich kontinuierlich an neue Herausforderungen anpassen, um den Veränderungen durch den demografischen Wandel gerecht zu werden. Der Grundstein dazu ist im Pflegeberufereformgesetz gelegt. Nun gilt es, diesen rechtlichen Rahmen mit Leben zu füllen, damit die Modernisierung des Berufsbildes und die erweiterten Handlungsmöglichkeiten durch die Bildungsabschlüsse in der Praxis ankommen. Dieser Aufgabe müssen sich die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die Krankenhäuser und Pflegeschulen annehmen”, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e. V. (DEKV).

Das im Juli 2017 verabschiedete Pflegeberufereformgesetz führt die bisher getrennten Ausbildungen in der Alten-, Gesundheits- und (Kinder-)
Krankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss “Pflegefachfrau/Pflegefachmann” zusammen. Daneben bleiben in einer Übergangsphase von sechs Jahren die beiden bisherigen Berufsabschlüsse in der Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten. Die zusätzliche Einführung eines Pflegestudiums berücksichtigt die Tatsache, dass die Anforderungen in der Pflege komplexer werden und eröffnet weitere Karrierechancen.

Pflegeschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
benötigen Planungssicherheit

Um diese Veränderungen umzusetzen, benötigen die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeschulen verlässliche Planungssicherheit inhaltlicher und finanzieller Art. “Die mit der Bildungsinnovation durch das Pflegeberufereformgesetz einhergehenden Veränderungen führen zu neuen Lerninhalten, die von den Lehrenden in kompetenzorientierten zeitgemäßen Lernformen und in verschiedenen Pflegesettings vermittelt werden müssen. Um die notwendigen Anpassungen und Qualifizierungen der Lehrenden bis zum Beginn der neuen Ausbildung am 1. Januar 2020 zu gewährleisten, ist die zeitnahe Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie ihre Verabschiedung durch den Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause 2018 ein zwingend notwendiger nächster Schritt”, betont Christoph Radbruch.

Die mit der Einführung der Vorbehaltsaufgaben einhergehende Professio-nalisierung macht die berufliche Pflege für rund 136.000 Auszubildende (3) attraktiver. Patientinnen und Patienten, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser profitieren von einer Steigerung in der Qualität der Pflege. “Unser Ziel ist eine zukunftsfeste, bedarfs- und kompetenzorientierte Ausbildung, die den veränderten Anforderungen an die berufliche Pflege gerecht wird. Um für die Auszubildenden attraktive Lernumgebungen zu schaffen und unsere Lehrenden auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, ist die zeitnahe Einrichtung der Fachkommission nach § 53 des Pflegeberufereformgesetzes ebenso wichtig wie die Neuregelung der Finanzierung auf Landesebene”, so Jochen Vennekate, Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS e. V.) und Vorstandsmitglied des DEKV. Aufgabe der Fachkommission ist es, einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan zu entwickeln, der empfehlenden Charakter für die Umsetzung in den Bundesländern hat. Erst aufgrund dieser Vorgaben können die Schulen und Ausbildungsstätten methodische und didaktische Planungen starten, Prüfverfahren und schulinterne Curricula neu gestalten sowie die geforderten Kooperationsbeziehungen knüpfen.

Das Pflegeberufereformgesetz hat den Rahmen geschaffen. Inhaltliche und finanzielle Vorgaben sind jetzt die Voraussetzung dafür, diesen am 1. Januar 2020 mit einer gut vorbereiteten und zukunftsweisend struktu-rierten Ausbildung mit Leben zu füllen. Das unterstützt Krankenhäuser und ambulante sowie stationäre Pflegeeinrichtungen bei einer zukunftsorientierten und strategischen Personalgewinnung und -bindung.

Quellen:
(1) Statistisches Bundesamt 2015, Krankenhausstatistik – Diagnosedaten laut https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/weiterentwicklung-der-pflegeberufe/112820
(2) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2, 2010 laut https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/weiterentwicklung-der-pflegeberufe/112820
(3) Prognos, WIAD: Forschungsgutachten zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes im Auftrag des BMFSFJ und BMG, 2013 laut https://www.bmfsfj.de/blob/77282/e8f2172ed5d0147ad8fdc3bbd2828af8/2015-forschungsgutachten-finanzierung-pflegeberufegesetz-wiad-prognos-data.pdf

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) vertritt mit 203 evangeli-schen Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen an über 230 Standorten jedes achte deutsche Krankenhaus. Diese versorgen jährlich mehr als 1,9 Mio. Patientinnen und Pati-enten stationär und mehr als 3 Mio. ambulant. Mit rund 120.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 7,5 Mrd. EUR sind evangelische Krankenhäuser ein wichtiger Wirt-schaftsfaktor. Der DEKV ist selbständiger Fachverband des Evangelischen Werkes für Dia-konie und Entwicklung e.V.
Vorsitzender: Pfarrer Christoph Radbruch, Magdeburg. Stellvertr. Vorsitzende: Andrea Trenner, Ordensoberin des Johanniterordens, Berlin. Schatzmeister: Dr. Holger Stiller, Düsseldorf. Verbandsdirektorin: Melanie Kanzler, Berlin.

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