Neuer Service von Supercheck bietet schnellere Abfragen aus dem Melderegister

Express-EMA: Einwohnermeldeamtsanfragen für eilige Sonderfälle

Neuer Service von Supercheck bietet schnellere Abfragen aus dem Melderegister

(NL/5704942092) Köln, 31. März 2015 Wenn Klageschriften nicht fristgerecht zugestellt werden können, droht Verjährung und Forderungsausfall. Für diese Sonderfälle hat die Firma Supercheck ihr Angebot um die Express-EMA erweitert. Anfragen bei den Einwohnermeldeämtern (EMA) werden innerhalb weniger Minuten oder 24 Stunden zurückgemeldet. Der neue Service ist online über www.supercheck.de verfügbar.

Besonders in Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen kommt es vor, dass die Adresse eines unbekannt verzogenen Schuldners unmittelbar benötigt wird, beispielsweise wenn Fristen ablaufen.

Für eilige Sonderfälle bietet die Express-EMA den Zugriff auch auf elektronisch sofort verfügbare Melderegisterdaten. Die Kosten liegen bei 15 Euro pro Express-EMA. Sie ist in den meisten Bundesländern verfügbar.

Notwendige Angaben für die Express-EMA

Für die Express-EMA ist die zuletzt bekannte Adresse und, sofern vorhanden, das Geburtsdatum nötig. Fehlt die Straße, reicht Vorname, Nachname, PLZ und Ort, doch ist das Geburtsdatum unerlässlich. Auch für den Schnellservice gilt, dass ohne ein berechtigtes Interesse aus Datenschutzgründen keine Adressermittlung durchgeführt werden darf.

Normalerweise dauert bei Supercheck die Ermittlung einer neuen Adresse mehrere Tage, weil zugunsten einer höheren Erfolgsquote umfangreiche Datenquellen abgefragt werden. Auch die Prüfung auf Zustellbarkeit kostet Zeit.

Legen Unternehmen also mehr wert auf Qualität, statt auf Zeit, empfehlen wir weiterhin unsere 3-stufige Recherche, sagt Michael Basler, Geschäftsführer der Supercheck GmbH. Diese beinhaltet erfolgversprechende und kostengünstigere Datenbankabfragen bis hin zur klassischen Einwohnermeldeamtsanfrage. Die Kosten sind auch günstiger und betragen 4,70 bis 9,30 inklusive Amtsgebühren.

Möglichkeiten der Adressermittlung: Wer die Wahl hat

Adressen von unbekannt verzogenen Personen können über mehrere Wege ermittelt werden. Am bekanntesten ist das Einwohnermeldeamt. Doch melden sich gerade Schuldner nicht ordnungsgemäß an, ab oder um und sind über eine EMA gar nicht ermittelbar. Datenbankrecherchen ergänzen die reine Melderegisterauskunft und erhöhen die Erfolgsaussichten bei der Personensuche.

Lediglich in zeitkritischen Fällen sollten Gläubiger also auf diese Datenbankrecherchen verzichten und die Express-EMA wählen, resümiert Basler.

Supercheck erhebt keine Mitgliedschaftsgebühren oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Es fallen lediglich einmalig 20 Einrichtungsgebühr an. Die transparente Kostenstruktur ist daher gerade für kleine und mittlere Unternehmen und Kanzleien interessant.

Über Supercheck:
Der Kölner Anbieter Supercheck GmbH (www.supercheck.de) ist ein Unternehmen der BÜRGEL Gruppe und seit mehreren Jahren einer der führenden Dienstleister im Bereich der Ermittlung von Adressen unbekannt verzogener Kunden und Schuldner sowie Wirtschaftsauskünfte www.supercheck-bonitaet.de. Pro Jahr werden über Supercheck mehr als 6 Millionen Adressen und Auskünfte für über 30.000 Unternehmen aus ganz Europa ermittelt, darunter ca. 10.000 Rechtsanwaltskanzleien.

Kontakt
Supercheck GmbH
Katharina Desery
Sülzburgstraße 218
50937 Köln
0221/ 42060-744
katharina.desery@supercheck.de
www.supercheck.de

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