Mindestlohn in der Callcenterbranche – Warten auf den Gesetzgeber?

Eine kontroverse Mindestlohndebatte gibt es seit längerer Zeit in der Callcenterbranche.

BildDies hatte zwischenzeitlich dazu geführt, dass der größte Interessenverband der Callcenterbranche, der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV), die Gründung eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes forciert hatte. Mit dieser Maßnahme sollte der Weg für Verhandlung insbesondere von Mindestlohnbedingungen zwischen den Callcenterunternehmen und den in der Branche aktiven Gewerkschaften frei gemacht werden. Die Gründung des Arbeitgeberverbandes steht allerdings noch aus. Folglich ist es bisher noch nicht zu weiterführenden Verhandlungen über einen Mindestlohn zwischen der Callcenterwirtschaft und den Gewerkschaften gekommen. Grund dafür ist insbesondere der Umstand, dass das Thema gesetzlicher Mindestlohn im Vorfeld der letzten Bundestagswahl verstärkt auf politischer Ebene diskutiert wurde und zu erwarten stand, dass nach der Bundestagswahl eine gesetzliche Mindestlohnregelung erfolgen würde. Eine solche hätte möglicherweise einen zuvor auf Tarifebene verhandelten Mindestlohn konterkariert.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die gesetzliche Regelung eines bundesweit geltenden Mindestlohnes konkret diskutiert. Mit Blick auf diese Entwicklung hat sich der CCV jüngst erneut zu der Mindestlohndebatte positioniert und die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausdrücklich begrüßt, auch wenn er Ausnahmen für einzelne Arbeitnehmergruppen fordert. Eine tarifliche Lösung lehnt der CCV weiterhin angesichts des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens ab. Die Gründung eines Arbeitgeberverbandes hat nach Aussage des Präsidenten des CCV, Herrn Manfred Stockmann, aktuell keine Priorität mehr.

Die größte in der Callcenterbranche agierende Gewerkschaft Verdi ist mit dieser Entwicklung nicht einverstanden und drängt – ungeachtet der zu erwartenden gesetzlichen Mindestlohnlösung – weiterhin auf eine zeitnahe tarifliche Mindestlohnvereinbarung. Die ablehnende Haltung des CCV in dieser Frage hat ferner dazu geführt, dass Verdi die Arbeitgeber in der Callcenterbranche weiterhin zur Gründung eines Arbeitgeberverbandes aufruft, mit dem – neben weiteren Themen – ein flächendeckender Branchenmindestlohn verhandelt werden kann.

Solange der Gesetzgeber noch keinen die Callcenterbranche betreffenden Mindestlohn festgelegt hat und auch kein verhandlungswilliger Arbeitgeberverband in Sicht ist, will Verdi sich zunächst weiter darauf konzentrieren, vereinzelt Mindestlöhne in großen Callcentern durchzusetzen. Dies war Verdi im Jahr 2013 bei der walter services Holding GmbH gelungen und hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

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