Leipzig: Polizei muss die Pressefreiheit schützen

Presserat fordert verbindliche gemeinsame Grundlage für 
Polizei- und Pressearbeit auf Demonstrationen und bei Großlagen

Der Deutsche Presserat appelliert an die Innenminister der Bundesländer, die Polizei gründlicher über deren verfassungsmäßige Aufgabe aufzuklären, Journalistinnen und Journalisten zu schützen und deren Arbeit nicht zu erschweren. 

„Jede Behinderung journalistischer Arbeit ist ein Angriff auf die Pressefreiheit“, so der Sprecher des Deutschen Presserats Sascha Borowski angesichts der Corona-Demonstration am Wochenende in Leipzig. Dort war es nach Informationen der Journalistengewerkschaft dju zu mehr als 30 Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten durch Teilnehmer und zu Behinderungen durch die Polizei gekommen.

„Wir brauchen dringend eine verbindliche gemeinsame Grundlage, die die Aufgaben von Polizei und Presse bei solchen Kundgebungen festlegt“, so Borowski. „Pressevertreter, die sich als solche legitimieren, müssen durch die Polizei geschützt werden.“ 

Gemeinsam mit einem Bündnis aus öffentlich-rechtlichen und privaten Medien erarbeiten der Presserat und seine vier Trägerverbände DJV, dju, BDZV und VDZ derzeit Vorschläge für eine Aktualisierung der 1993 beschlossenen Verhaltensgrundsätze für Presse, Rundfunk und Polizei. Die gegenseitige Vereinbarung soll die freie Ausübung journalistischer Berichterstattung bei Großlagen garantieren. Der Entwurf soll vor der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz vom 9. bis 11. Dezember vorgelegt werden.

Verhaltensgrundsätze für Presse / Rundfunk und Polizei von 1993:
https://www.presserat.de/downloads.html?file=files/presserat/dokumente/download/Verhaltensgrundsaetze_Presse_Polizei.pdf

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