Kindersicherheitstag: Wann ist mein Kind unfallversichert?

ARAG Experten zum gesetzlichen Unfallschutz bei Kindern

Kindersicherheitstag: Wann ist mein Kind unfallversichert?

Am 10. Juni 2019 ist Kindersicherheitstag. Seit dem Jahr 2000 organisiert und koordiniert die Bundesarbeitsgemeinschaft “Mehr Sicherheit für Kinder e.V.” diesen wichtigen Tag. Wenn beispielsweise beide Elternteile arbeiten oder ein Elternteil alleinerziehend ist, kümmern sich Kitas, Schulen, eine Tagesmutter oder auch Oma und Opa um die Kinder. Wie die Kinder in der Obhut von Vertretern der elterlichen Sorge versichert sind, erklären ARAG Experten.

Kinderkrippe, Kindergarten, Kita
Während des Besuchs von Krippen, Kindergärten und Horten sind die betreuten Kinder gesetzlich unfallversichert, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Landes, einer Stadt/Gemeinde oder in freier Trägerschaft (Verein, Wohlfahrtsverband, Kirche, …) handelt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Besuch der Kindertagesstätte im Zusammenhang stehen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Aktivität von der Einrichtung verantwortlich organisiert, als Kita-Veranstaltung genehmigt und unter Aufsicht pädagogischen Personals durchgeführt wird. Die Wege von und zur Kindertageseinrichtung sind ebenfalls versichert. Das betrifft auch die Wege zwischen Schule und Hort zur Nachmittagsbetreuung bzw. umgekehrt von der Betreuung zur Schule.

Bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater
Tagespflegepersonen brauchen nach § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis, wenn sie
-ein oder mehrere Kinder
-außerhalb des elterlichen Haushalts
-mehr als 15 Stunden wöchentlich
-länger als drei Monate
-gegen Entgelt
betreuen. Die Erlaubnis müssen sie beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragen. Das Jugendamt klärt dann, ob die Person die vom Gesetz geforderte Eignung als Tagespflegeperson aufweist. Welche Anforderungen im Einzelnen an die Qualifizierung gestellt werden, kann je nach Bundesland bzw. Kommune unterschiedlich geregelt sein. Wird die Erlaubnis erteilt, sind die betreuten Kinder in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz einbezogen.

In der Schule
Bundesweit besuchen ca. 10 Millionen Kinder und Jugendliche allgemeinbildende Schulen. Hier dürfen neben dem Lernen Spaß und Spiel nicht zu kurz kommen – ob in der Sportstunde oder auf dem Pausenhof. Für die Eltern ist es wichtig, dass ihre Kinder in der Schule jederzeit gut geschützt sind. Das garantiert die Schüler-Unfallversicherung. Auch sorgt sie dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Mitschülerinnen und Mitschüler für gesundheitliche Schäden untereinander nicht privat haften müssen. Anders wäre ein sorgenfreies Miteinander im Schulalltag kaum möglich. In unterrichtsfreien Zeiten (Freistunden) besteht grundsätzlich auch Versicherungsschutz, wenn die Schülerinnen und Schüler sich bis zur Fortsetzung des Unterrichts auf dem Schulgelände aufhalten. Auch während der Pausen besteht auf dem Schulgelände im Allgemeinen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies gilt laut ARAG Experten auch, wenn keine oder eine nur unzureichende Beaufsichtigung erfolgt. Doch Vorsicht: Auch der beste Versicherungsschutz hat Grenzen. Verlassen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise in der Pause oder Freistunde das Schulgelände, ohne die Wohnung aufzusuchen, kommt es darauf an, welches Ziel sie mit dem Zurücklegen des Weges verfolgen. Dient es privaten Interessen, z. B. einem Stadtbummel oder privaten Erledigungen, besteht kein Versicherungsschutz. Anders sieht es aus, wenn sie in der Mittagspause außerhalb der Schule Essen gehen. Der Weg dorthin und zurück ist ebenfalls versichert.

Oma, Opa & Co.
Fungiert eine nette Nachbarin ohne Pflegeerlaubnis als Tagesmutter oder ist das Kind bei Oma und Opa untergebracht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht! Egal ob die private Kinderbetreuung nur ab und zu aushilft oder es sich dabei um eine längerfristige Lösung handelt – eine private Unfallversicherung für Kinder ist unerlässlich. Kinder sind nun einmal Kinder und bedenken im ausgelassenen Spiel nicht immer alle Gefahren und Konsequenzen ihres Handelns. Kinder sind daher einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Oft kommt es auch in der Freizeit zum Unfall, wenn kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Auch dann übernimmt eine private Unfallversicherung die entstehenden Kosten und federt eventuelle langfristige Beeinträchtigungen ab.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
https://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
https://www.ARAG.de

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .