Frohnbachtaler Edelbrände: Gnadenfrist für Subventionen nach dem Branntweinmonopol-Gesetz

letztmalige Verlängerung staatlicher Beihilfen für Klein- und Obstbrennereien nach dem Branntweinmonopolgesetz läuft 2017 aus. Bundesregierung legt Entwurf eines neuen Alkoholsteuergesetzes vor

BildPressemiteilung , 21. Januar 2013
Nach geltendem EU-Recht dürfen Mitgliedsstaaten keine staatlichen Beihilfen an die Produktion einer Ware (hier: Branntwein) knüpfen. Deshalb wird das von Kaiser Wilhelm II im Jahr 1918 errichtete Branntweinmonopol-Gesetz für Obst- und Kleinbrennereien ab Ende 2017 abgeschafft.
Nach diesem Gesetz können Branntwein-Hersteller u.a. für die zu zahlende Branntweinsteuer
(Regelsteuersatz: ca. 13 EUR/Liter Rein-Alkohol, ermäßigter Steuersatz: ca. 10.30 EUR/ Liter Reinalkohol) Branntwein an die Bundesmonopolverwaltung abliefern.
Die Subventionen für diesen Monopol-Schnaps beliefen sich 2010 auf ca. 8o Mill. Euro.
Als Anschlussregelung für das auslaufende Branntweinmonopol hat die Bundesregierung das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen in den Entwurf eines Alkoholsteuergesetzes integriert.
Damit trägt sie der ökologischen und kulturellen Bedeutung der Klein- und Obstbrennereien im ländlichen Raum Rechnung. Dies schließt auch den Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen ein.
Mit dem Wegfall der Ablieferungsmöglichkeit von Schnaps müssen ab 2018 neue Vermarktungsmöglichkeiten gefunden werden, weil 85.000 hl Branntwein nicht auf dem Spirituosenmarkt verwertet werden können. Deshalb ist eine Vermarktung über Erzeugerorganistionen angedacht. Diese könnten den Branntwein als Sortenalkohol z.B. für Liköre verkaufen oder zu Essig verarbeiten.
Verbunden mit dem Entwurf eines Alkoholsteuergesetzes ist auch die bundesweite Öffnung des Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens, das bisher nur im süd- bzw. südwestdeutschen Raum praktiziert wurde. Man geht aber davon aus, das sich die Inbetriebnahme neuer Brennerein in Grenzen halten wird u. durch die Aufgabe von Betrieben im Süden kompensiert wird.
Positives Fazit v. G. Klein, Inhaber von Frohnbachtaler Edelbrände:
es wird weiter gebrannt werden, wenn auch evtl. unter erschwerten Bedingungen!

Kurzprofil
Frohnbachtaler Edelbrände
Der Inhaber Günter Klein betreibt im schönsten Seitental der Mittelmosel -in der Nähe der berühmten Weinstadt Bernkastel-Kues -einen kleinen Obstbau-Betrieb zur Herstellung und Vermarktung von Spirituosen wie Edelbränden und Obstlern sowie Fruchtlikören.

Wissen und Erfahrung von vielen Jahren fließen in seine Produkte, denen seine ganze Leidenschaft gehört.
Zur Erzeugung seiner Obstler kommen ausschließlich Früchte aus eigenem Anbau zum Einsatz.
Sie stammen teils aus alten Streuobstwiesen. Ansonsten findet Obst aus kleinen Plantagen Verwendung.
Wildfrüchte wie Schlehen, Holunder oder Vogelbeeren werden vom kleinen Familienbetrieb in mühevoller Handarbeit nach dem ersten Frost geerntet.

Die Liköre werden nach alten Hausrezepten hergestellt. Sie enthalten keinerlei künstliche Stoffe oder Farbstoffe.

Presseservice

Frohnbachtaler Edelbrände
Günter Klein
Bergstrasse 2a
54472 Burgen
info@frohnbachtaler-edelbraende.de
Tel.: 06534-940989
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Herr Günter Klein
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