Captura GmbH: Insolvenzgericht München bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter

Captura GmbH: Insolvenzgericht München bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter

RA Dr. Steinhübel

17.09.2015 – Nachdem die Captura GmbH am 10.09.2015 aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, bestellte das Insolvenzgericht München am 16.09.2015 einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt die betroffenen Captura-Anleger.

Captura GmbH

Geschäftsgegenstand der im Jahr 2010 gegründeten Captura GmbH (Grasbrunn) ist die Realisierung von wohnwirtschaftlichen Immobilienprojekten. Zur Finanzierung hatte die Captura GmbH in der Vergangenheit Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen ausgegeben. Die Captura GmbH beteiligte sich an ca. 100 verschiedenen Projektgesellschaften, welche die Realisierung der jeweiligen Immobilienprojekte vornahmen und hierzu seitens der Captura GmbH mit liquiden Mitteln ausgestattet worden waren.

Captura GmbH stellt Insolvenzantrag

Die Geschäftsführung der Captura GmbH hat am 10.09.2015 aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde seitens des Insolvenzgerichts München Herr Dr. Hubert Ampferl (Kanzlei Beck und Partner GbR) bestellt. Grund für den Insolvenzantrag sind Immobilienprojekte, die nicht zeitnah genug abgeschlossen werden können, um aus den hier erwarteten Zahlungen die laufenden Ausgaben der Captura GmbH zu bedienen. Außerdem ist es nach Auskunft der Geschäftsführung der Captura GmbH bei den Projekten im Hinblick auf Gewährleistungsfragen und Auseinandersetzungen mit Projektpartnern zu Verzögerungen gekommen, so dass die Verwertung nicht abgeschlossen werden konnte.

Warnung der Zeitschrift “BÖRSE ONLINE”

Die Zeitschrift “BÖRSE ONLINE” warnte bereits im Jahr 2014 vor einer Investition bei der Captura GmbH. Die BÖRSE ONLINE warf der Captura GmbH vor, eine “trügerische Sicherheit” zu suggerieren. In der Ausgabe 43/2014 wurde die Captura GmbH deshalb auf die “schwarze Liste” gesetzt. In dieser Rubrik warnt BÖRSE ONLINE vor den Schattenseiten des Kapitalmarktes.

Wie geht es weiter?

Von der Insolvenz der Captura GmbH sind zahlreiche Anleger betroffen. Diese befürchten jetzt den Verlust ihres Kapitals, das in Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen investiert worden ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Hubert Ampferl wird in den nächsten Wochen die noch offenen Immobilienprojekte auf deren Rentabilität überprüfen und auf dieser Grundlage Entscheidungen über deren Realisierung zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger treffen. Wichtigstes Ziel ist hierbei für die Anleger eine transparente Darstellung der Investitionen in die Immobilienprojekte und der Mittelverwendung bei der Captura GmbH anzufertigen. Wegen der Vielzahl der Projekte wird es mindestens sechs bis acht Wochen dauern, bis belastbare Informationen vorliegen.

Möglichkeiten der Anleger

Die Captura-Anleger sollten aber schon jetzt aktiv zu werden. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: “Die verschiedenen Anlageformen der Captura GmbH werden im Insolvenzverfahren unterschiedlich behandelt. Die Schuldverschreibungen sind u.U. besser gestellt als die nachrangigen Darlehen. Die Anleger der Nachrangdarlehen dürften in der Insolvenztabelle nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie mit Hilfe eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Forderungen anmelden.” Betroffene Anleger sollten deshalb zeitnah einen Anlegerschutzanwalt einschalten.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de , kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. \”Schrottimmobilien\” und (atypisch) stille Beteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel ist durch seine Promotion ausgewiesener Mittelstandsfinanzierungsexperte. Er vertritt seit vielen Jahren Anleihegläubiger von Unternehmen in der Krise. Als gemeinsamer Vertreter nimmt er z.B. die Interessen von Anleihegläubigern bei der Future Business KGaA wahr. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift \”FOCUS\” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift \”Capital\”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

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