Atlanticlux: Rechte für Versicherungsvermittler gestärkt

Das Versicherungsunternehmen ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. baut auf Qualität, Zuverlässigkeit, Transparenz und Vertrauen.

Atlanticlux: Rechte für Versicherungsvermittler gestärkt

Atlanticlux Lebensversicherung S.A.: Rechte für Versicherungsvermittler gestärkt

Jeder kennt ihn: den Versicherungsvertreter seines Vertrauens. Das Versicherungsunternehmen ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. mit Hauptsitz im Großherzogtum Luxemburg, weiteren Niederlassungen, unter anderem mit einer Niederlassung im Saarland, Saarbrücken baut auf diese vier Säulen: Qualität, Zuverlässigkeit, Transparenz und Vertrauen. Diese vier Säulen gelten als Schlüssel des Erfolges für die Unternehmensführung, dem Umgang im Unternehmen intern und im Besonderen zum Kunden, begrüßt Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann die zahlreichen Teilnehmer des Seminars mit rechtlicher Diskussion.

Wer kennt die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.? Welche Erfahrungen und Bewertungen gibt es zum Versicherungsunternehmen ATLANTICLUX?

In der langjährigen Historie der ATLANTICLUX, die im Oktober 1987 ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung aufnahm, kann bis dato die Entwicklung durch die stetigen Veränderungen und Anforderungen nachvollzogen werden. Wie wichtig die Stimmung und das Miteinander im Unternehmen für den ganzheitlichen Erfolg sind, wird durch die jährlichen Bewertungen deutlich, erläutert Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann zu Beginn der Seminarveranstaltung. Die Produkte der Gesellschaft wurden mehrfach ausgezeichnet, wie z.B. in Deutschland durch MORGEN & MORGEN. Bei der Produktgestaltung, die gemeinsam mit dem Hauptaktionär der Gesellschaft der FWU AG, München, erfolgt, ist die ATLANTICLUX Lebensversicherung spezialisiert auf fondsgebundene Lebensversicherungslösungen mit innovativen Investmentkonzepten. Die Gesellschaft unterhält Niederlassungen in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Innerhalb der FWU-Gruppe ist die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. Produktgeber für die regionalen Vertriebspartner und für die Verwaltung der einzelnen Versicherungsverträge verantwortlich.

Versicherungsvertreter seines Vertrauens!

Oftmals haben diese Versicherungsvertreter jedoch gar kein so einfaches Leben, wie es manchmal scheint. Wie gestalten sich die juristischen Arbeits- und Rahmenbedingungen für Versicherungsvertreter? Kündigt ein Versicherungsunternehmen einem seiner Versicherungsvermittler, würde dies mitunter teuer für den Versicherungsvermittler. Doch die Rechtsprechung hat dem nun Abhilfe geleistet, wie die Teilnehmer des Seminars der ATANTICLUX Lebensversicherung S.A. in Saarbrücken erfahren konnten. Die Kündigung oder Entlassung eines Versicherungsvertreters hatte unangenehme Folgen. Der ehemalige Arbeitgeber forderte dann die als Vorschüsse gezahlten Provisionen zurück. Das wäre an sich nicht weiter schlimm, wenn diese Rückzahlungsforderungen nicht ohne irgendeine Form von Schlussrechnung aufgestellt worden wären.

Rückforderung von Provisionen von Versicherungsvermittlern nur bei ordnungsgemäßen Abrechnungen

Hendrik Lehmann erläutert, dass die Erfahrungen in der Versicherungsbranche leider verdeutlichen, dass auch Versicherungsvermittler genau hinschauen müssen. “Wenn Versicherungsunternehmen keine ordnungsgemäße Abrechnung laut dem Handelsgesetzbuch vorlegen, dann kann keine ordnungsgemäße Abrechnung erfolgen. Dazu gehört zum Beispiel ein vollständiger Buchauszug. Für die Berechnung der Rückforderungen von Provisionen muss vonseiten des Versicherers eine vollständige Abrechnung vorgelegt werden.” Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. hat von 1994 bis 2013 die sogenannte Nettopolice angeboten.

Der Versicherungsexperte erläutert, dass diese Art der Lebens- und Rentenversicherung sich dadurch unterscheidet, dass der Versicherer ausschließlich das Versicherungsrisiko bzw. Versicherungsumfang übernimmt. Die Vergütung bzw. Provision für die Vermittlung wird vom Versicherungsvertrag abgespaltet. Die für die Vermittlung anfallenden Kosten werden vom Vermittler mit dem Kunden direkt vertraglich, in der so genannten Vergütungsvereinbarung, fixiert.

Zur weiteren Diskussion stand die IMD-Reform, die Teil eines aus drei Gesetzgebungsvorschlägen bestehenden Pakets für mehr Anlegerschutz ist. Hier wird vorgesehen, dass Vermittler von Lebensversicherungen den Kunden vor Abschluss des Vertrages informieren für wen und welches Unternehmen gearbeitet wird und wie hoch die Provision ausfällt. Hierzu äußerte sich der Vermittlerverband, dass in Deutschland bereits heute bei Abschluss einer Lebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung die Abschlusskosten offengelegt werden müssen. Für Verbraucherschützer ist eine Neuregelung ein weiterer Schritt in die richtige Richtung zum Anlegerschutz.

Fazit: Vertrauen und partnerschaftliches Miteinander für Kundenbindung und langfristigen Erfolg – Ihr fairer Versicherer!

Fair und auf Augenhöhe, ein gesundes Miteinander. Damit auch Vermittler und Versicherungsvertreter Schutz und Sicherheit erfahren, braucht es im Streitfall gute Entscheidungen. Klare, transparente und faire Vereinbarungen und Rechte schützen vor Streitigkeiten, bringt der Versicherungsexperte Hendrik Lehmann die Diskussion auf den Punkt.

Auch für Finanzanlagenvermittler gibt es Neuigkeiten, wie die Teilnehmer des Weiterbildungsseminars ebenfalls erfahren: Nach einer Änderung der Gewerbeordnung ist der Berufszugang klar geregelt worden. Demnach brauchen Finanzanlagenvermittler einen sogenannten Sachkundenachweis, also einen Nachweis, dass sie für diese Tätigkeit die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Hendrik Lehmann hierzu: “Für ein solches Zeugnis muss in der Regel eine Prüfung bestanden werden, zum Beispiel bei einer Industrie- und Handelskammer. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Finanzanlagenvermittler Pflicht. Außerdem wird – wie es bereits bei den Versicherungsvermittlern existiert – für Finanzanlageberater ein zentrales Register eingeführt.”

V.i.S.d.P.:
Hendrik Lehmann
Niederlassungsleiter
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de

Kontakt
ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.
Hendrik Lehmann
Betzenstraße 6
66111 Saarbrücken
+49.681.9100 3900
atltext@fwugroup.com
https://www.atlanticlux.de

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