Arbeitskreis für Bank- und Kapitalmarktrecht im Berliner Anwaltsverein

Der Arbeitskreis Bank- und Kapitalmarktrecht im Berliner Anwaltsverein feiert sein einjähriges Bestehen.

Arbeitskreis für Bank- und Kapitalmarktrecht im Berliner Anwaltsverein

Ein Jahr Arbeitskreis für Bank- und Kapitalmarktrecht im Berliner Anwaltsverein

Am 10.05.2016 fand die Auftaktveranstaltung zur Gründung des Arbeitskreises mit Kurzreferaten der drei Sprecher des Arbeitskreises Hans-Christian Kirchner, Dr. Marc Liebscher, LL.M. und Dr. Sven Tintemann statt. Seither kann der Arbeitskreis auf verschiedene Vorträge und gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Arbeitskreisen im Berliner Anwaltsverein zurückblicken.

Am 12.07.2016 referierte RA Dr. Martin Weimann zu “Unternehmensbewertung im Squeeze-Out-Verfahren – Empirische Erfahrungen”.

Am 13.09.2016 trug Prof. Dr. Erik Kraatz zum Thema “Geldwäsche für Rechtsanwälte” vor. Die Veranstaltung wurde als gemeinsame Arbeitskreissitzung mit dem Arbeitskreis Strafrecht durchgeführt.

Es folgte eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Arbeitskreis IT-Recht am 08.11.2016 in welcher RA Dr. Ulrich Schulte am Hülse zum Thema “Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online- Banking nach dem BGH- Urteil vom 26.01.2016”.

Im Januar 2017 müsste eine geplante Veranstaltung leider kurzfristig aufgrund einer Erkrankung des Vortragenden abgesagt werden.

Am 21.03.2017 fand ein Vortrag von Dr. Stephan Gärtner zu dem Thema “Auskunfteien und Finanzdienstleister -branchenspezifische Anforderungen an den Datenschutz” statt.
Zum einjährigen Bestehen des Arbeitskreises hielt Dr. Marc Liebscher, LL.M. einen spannenden Vortrag zum Thema “Durchsetzung von Ansprüchen aus Staatsanleihen nach Umschuldungsmaßnahmen- Problemübersicht und aktuelle Rechtsprechung”. Hierbei lieferten sich die Zuhörer eine angeregte Diskussion zu der Frage, ob ein griechischer Schuldenschnitt überhaupt zivilrechtliche Auswirkungen aus Staatsanleihen deutscher Anleger haben könne.

Im Nachgang der Veranstaltung zum einjährigen Bestehen des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht ließen einige Teilnehmer den Abend noch in dem bekannten Restaurant ” Zur letzten Instanz” gemeinsam ausklingen.

Dr. Sven Tintemann, Sprecher des Arbeitskreises für Bank- und Kapitalmarktrecht im Berliner Anwaltsverein resümiert: “Wir hatten im ersten Jahr des Bestehens des Arbeitskreises viele interessante Vorträge. Vielen Dank an alle Referenten, die hier ohne Vergütung zum Vorteil ihrer zuhörenden Kollegen tätig geworden sind. Der Arbeitskreis wurde durch die Berliner und Potsdamer Kollegen im ersten Jahr seit seiner Gründung gut angenommen. Mittlerweile haben wir in unserem Email-Verteiler mehr als 40 Kollegen, die sich für die Veranstaltungen des Arbeitskreises interessieren. Auch für die kommenden Veranstaltungen freuen wir uns auf spannende Vorträge. Die Termine für die Monate Juli und September werden wir rechtzeitig über den Newsletter mitteilen.”

Für den 15.11.2017 ist bereits ein weiterer gemeinsamer Termin mit dem Arbeitskreis Strafrecht geplant, zu dem dieser den Arbeitskreis Bank- und Kapitalmarktrecht diesmal zu einem Vortrag der Rechtsanwältin Nadeborn zum Thema Missbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs / Computerbetrug referiert.

Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich gerne zum Newsletter unter der Adresse ak-kapitalmarkt (at) berliner-anwaltsverein.de anmelden. Über diese Adresse werden auch gerne Vortragsangebote interessierter Kollegen entgegen genommen.

Die Rechtsanwälte haben sich auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisieren:
-Bankrecht
-Datenschutzrecht
-Insolvenzrecht
-Internetrecht
-Kapitalmarktrecht
-Privates Baurecht
-Prospektrecht / Beratung bei Prospekterstellung
-Schufa-Recht
-Steuersparmodelle
-Anwalts- und Notarhaftung
-Unternehmensberatung
-Versicherungsrecht
-Wohnungseigentumsrecht (Schwerpunkt Schrottimmobilien)
-Zivilrecht mit Schwerpunkt Verbraucherschutz
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