Jedes Jahr aufs Neue den Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen – Freistellungsauftrag nutzen

Nur noch wenige Börsentage und dann fängt eine neues Steuerjahr an. Der Freistellungsauftrag wird auf ,,Null" gestellt, der Sparer-Pauschbetrag steht wieder voll zur Verfügung.