Betriebskostenabrechnung: Fristlose Kündigung wegen nicht bezahlter erhöhter Vorauszahlungen?

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2012 – VIII ZR 1/11 -. Die Ausgangslage: Gegen Ende…

Mieter darf Abrechnungen über die Betriebskosten selbst korrigieren und Nebenkostenvorauszahlungen verringern

Mieter sind nach aktueller Rechtsprechung berechtigt, die Abrechnung des Vermieters über die Betriebskosten zu korrigieren und die Vorauszahlungen ggf. zu senken.