Bundessozialgericht: Zwillingseltern können gleichzeitig Elterngeld erhalten – Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg

Nach einer Zwillingsgeburt können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen. Haben beide gearbeitet und betreuen nun beide daheim ihre Kinder, dann haben auch beide Anspruch auf volles Elterngeld.